Verwaltung von Sondereigentum oder Mietsonderverwaltung
Diese Dienstleistung umfasst die ganzheitliche Betreuung Ihres Sondereigentums wie einzelne Wohnungen, Büros, Praxen oder sonstiger Gewerbeflächen innerhalb von Objekten die nach dem WEG aufgeteilt wurden.
Es ist nicht Voraussetzung, dass wir in dieser Liegenschaft auch die WEG-Verwaltung übernommen haben.
Führen einer Wohnungsbuchhaltung
- Sämtliche Zahlungsein– und –ausgänge verbuchen
- Sollstellung der monatlichen Miet– und Hausgeldzahlungen
- Lastschriftbuchungen ausführen
- Überwachung des Zahlungseingangs
- Mahnwesen bei rückständigen Zahlungen
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
Abschluss von notwendigen Versicherungen
- Überprüfung der Notwendigkeit
- Kündigung und Neuabschluss
Kontakt mit Behörden
Abnahme des Sondereigentums (Wohn– oder Gewerbefläche)
- Überwachung der Restarbeiten
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
Kontrolle und Betreuung von laufenden Instandhaltungs-
und Reparaturmaßnahmen
Planung und Koordination größerer Instandsetzungsmaßnahmen
Analyse über die Notwendigkeit von Modernisierungsmaßnahmen
- Einleiten der Maßnahmen
- Überwachung der Ausführung.
Abschluss von Wartungsverträgen mit Serviceunternehmen für alle technischen Einrichtungen Ihres Sondereigentums sowie die Überwachung, dass die vertraglich zugesicherten Leistungen ordnungsgemäß ausgeführt und eingehalten werden.
Führen von Telefonaten und Schriftverkehr mit
- dem Mieter
- dem Eigentümer
- Behörden und sonstigen Dienstleistern
Durchsetzung von Auflagen
- von Behörden
- der Hausverwaltung
- der Versorgungsunternehmen
Durchsetzung der Hausordnung
Überwachen der Verbrauchskostenablesung / Bestellung des Ablesedienstes
ggfs. Erfassung der Verbrauchskosten
Regelmäßige Begehung des Sondereigentums
Schalten von Inseraten
Durchführen der Besichtigungen
Auswahl eines adäquaten Mieters
Bonitätsprüfung des Mieters
Wohnungsabnahme von ausziehenden Mietern und Erstellung eines Abnahmeprotokolls
(ohne gesonderte Kostenrechnung)
Wohnungsübergabe an den neuen Mieter und Erstellung eines Übergabeprotokolls,
Übernahme und Anlage der Kaution,
Erstellung der Jahresabrechnung für das verwaltete Sondereigentum
Abrechnung der Betriebskosten
- für den Mieter
- für den Eigentümer
Abrechnung von durchgeführten Reparatur– und Modernisierungsmaßnahmen
Abrechnung von Anschaffungen
Abrechnung der Verwaltungskosten
Abrechnung des Mietkontos
Vertretung des Eigentümers
- bei der jährlichen Eigentümerversammlung
- bei außerordentlichen Versammlungen
Durchsetzung der Interessen des Eigentümers bei den Versammlungen
Durchsetzung von Beschlüssen und Vereinbarungen der Versammlung
- gegenüber dem Mieter
Information über Beschlüsse an den Eigentümer
Erstellung von gesonderten Abrechnungen bei Mieterwechsel
Analyse von Kosten
Kündigung und Räumung des Objektes bei
- Mietrückständen
- ständigem Verstoß gegen Auflagen des Eigentümers
Prozessführung bei rückständigen Mieten