Verwaltung nach WEG

Verwaltung nach WEG

Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG-Verwaltung

Die Verwaltertätigkeit richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und umfasst im wesentlichem

Alle Aktivitäten und Leistungen die notwendig sind, um Ihre Liegenschaft in einem gepflegten Zustand zu erhalten und den Wert Ihrer Liegenschaft und insbesondere den Wert jeder einzelnen Wohnung oder Gewerbeeinheiten langfristig zu sichern und den Wert zu steigern.

Die nachfolgende Auflistung der Tätigkeiten soll Ihnen einen kurzen Überblick über den wesentlichen Teil des Aufgabengebietes geben.

Einen detaillierten Leistungskatalog der speziell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse Ihrer Liegenschaft abgestimmt ist, arbeiten wir für Ihre Liegenschaft gerne gesondert aus.

Kaufmännische Verwaltung

Führen der Hausbuchhaltung

  • Sämtliche Zahlungsein- und -ausgänge verbuchen
  • Sollstellung der monatlichen Hausgeldzahlungen
  • Lastschriftbuchungen ausführen
  • Überwachung des Zahlungseingangs
  • Mahnwesen bei rückständigen Hausgeldzahlungen
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs

Laufende Kontrolle der Wirtschaftspläne
Abschluss von notwendigen Versicherungen

  • Überprüfung der Notwendigkeit
  • Kündigung und Neuabschluss

Kontakt mit Behörden

Laufende Bewirtschaftung

Einkauf von Heizmaterial
Verhandlungen mit Behörden wegen Müll, Kanal, Wasser, Strom, Durchsetzung von Auflagen wie z. B. die des Schornsteinfegers oder der Versorgungsunternehmen.
Durchsetzung der Hausordnung
Veranlassen der Verbrauchskostenabrechnung / Bestellung des Ablesedienstes
ggfs. Erfassung der Verbrauchskosten

Technische Verwaltung

Abnahme des Gemeinschaftseigentums

  • Überwachung von Bauarbeiten oder Restarbeiten
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen

Kontrolle und Betreuung von laufenden Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen
Planung und Koordination größerer Instandsetzungsmaßnahmen
Analyse über die Notwendigkeit von Modernisierungsmaßnahmen

  • Einleiten der Maßnahmen
  • Überwachung der Ausführung.

Abschluss von Wartungsverträgen mit Serviceunternehmen für alle technischen Einrichtungen Ihrer Liegenschaft sowie die Überwachung, dass die vertraglich zugesicherten Leistungen
ordnungsgemäß ausgeführt und eingehalten werden.
Überprüfung und Überwachung von gesetzlichen Auflagen für technische Anlagen, Trinkwasserverordnung, Brandschutz und Bauordnung.

Personalüberwachung

Einstellung von Hausmeistern
Abschluss von Verträgen mit Hausmeisterdiensten
Überwachung und Kontrolle des an der Liegenschaft eingesetzten Personals.
Erstellen von Hausreinigungsplänen
Beachten der Lohn– und Einkommensteuer für angestelltes Personal

Jahresabrechnung

Erstellung der Jahresabrechnung für die Liegenschaft
Erstellung der Betriebskostenabrechnung mit den Eigentümern
Abrechnung der Instandhaltungs–, Reparatur– und Modernisierungsmaßnahmen
Abrechnung von Anschaffungen
Abrechnung der Verwaltungskosten
Erstellung eines Wirtschaftsplans für das Folgejahr
Abrechnung der Rücklagekonten
Bildung von zusätzlichen Rücklagen für eventuell anstehende größere Reparatur– oder Sanierungsmaßnahmen.
Abwicklung und Beschaffung von Kreditmitteln für Sanierungsmaßnahmen.

Eigentümerversammlung

Einberufung

  • der jährlichen Eigentümerversammlung
  • von außerordentlichen Versammlungen

Führen der Versammlung
Erstellen des Protokolls der Jahresversammlung
Durchsetzung von Beschlüssen und Vereinbarungen der Versammlung

Besondere Verwaltung

Erstellung von gesonderten Abrechnungen bei Eigentümerwechsel
Analyse der Liegenschaft und der mit der Liegenschaft verbundenen Kosten
Ermitteln von eventuell notwendigen Sonderumlagen
Anfordern der Sonderumlagen
Auf Wunsch Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsbeirats
Notwendige Prozessführung bei rückständigen Hausgeldzahlungen
Prozessführung bei Beweissicherungsverfahren.

Beschaffung von Krediten für Sanierungsmaßnehmen
Beantragung von Fördermitteln bei der KFW oder sonstigen Instituten zur Durchführung geplanter Sanierungsmaßnahmen.